Allgemeine Geschäftsbedingungen BetterLiving Berlin-Brandenburg GmbH

1. Anwendungsbereich
1.1. Wir erbringen sämtliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich In-
stallations-, Montage- und Serviceleistungen sowie Beratungs- und
Nebenleistungen (nachfolgend „Leistungen“) im Rahmen von kauf-
,
werklieferungs- und werkvertraglichen Vereinbarungen ausschließlich
auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfol-
gend „Geschäftsbedingungen“). Unsere Angebote und Vertragserklä-
rungen erfolgen ebenfalls auf Grundlage dieser Geschäftsbedingun-
gen. Abweichende oder ergänzenden Bedingungen des Kunden die
von diesen Geschäftsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen
abweichen oder sie ergänzen, gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich
schriftlich anerkennen. Wir erkennen solche Bedingungen auch dann
nicht an, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht widersprechen
oder Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Un-
ternehmen sowie Verbrauchern. Verbraucher sind Personen, die ein
Rechtsgeschäft mit uns abschließen, wobei die Zwecke, für die das
Geschäft getätigt wird, überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ih-
rer selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zuzurechnen sind (gemäß
§ 13 BGB). Unternehmer hingegen sind natürliche oder juristische Per-
sonen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss
des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen be-
ruflichen Tätigkeit handeln (gemäß § 14 BGB). Geschäftsbedingun-
gen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, werden entsprechend
gekennzeichnet. Ebenso werden Geschäftsbedingungen, die aus-
schließlich für Verbraucher gelten, entsprechend gekennzeichnet. Alle
nicht gesondert gekennzeichneten Geschäftsbedingungen gelten für
beide Arten von Kunden.
1.3. Nur für Unternehmer: Diese Geschäftsbedingungen gelten im Rah-
men einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle unsere zukünf-
tigen Leistungen für den Kunden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Better Living Solar und better-living-solar.de sind Marken der Better-
Living GmbH, Im Euler 11, 55129 Mainz. Vertragspartner für alle ge-
schlossenen Geschäfte ist der Lizenznehmer die BetterLiving Berlin-
Brandenburg GmbH, Lilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld.
2.2. Unsere Angebote sind stets freibleibend, unverbindlich und dem Zwi-
schenkauf vorbehalten.
2.3. Durch die Bestellung des Kunden und unsere Zustimmung kommt ein
Vertrag zustande. Unsere Zustimmung kann durch schriftliche Bestä-
tigung oder durch Ausführung der Leistung erfolgen, sofern in diesen
Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes festgelegt ist. Es besteht
keine Schriftformpflicht für nachträgliche Vertragsänderungen.
2.4. Die Annahme einer Bestellung des Kunden kann innerhalb von zwei
(2) Wochen nach Erhalt erfolgen. Während dieser Frist sind Bestellun-
gen für den Kunden verbindlich. Ein Stillschweigen unsererseits, kann
nicht als Annahme angenommen werden. Im Falle einer verspäteten
Übermittlung unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, wird uns die-
ser umgehend darüber in Kenntnis setzen.
2.5. Unsere Webseite bietet dem Kunden die Möglichkeit, über eine be-
stimmte Funktion ein Angebot für unsere Leistungen anzufordern. Al-
ternativ kann der Kunde auch eine schriftliche Anfrage stellen und uns
per E-Mail an berlin@better-living-berlin.de benachrichtigen. Bitte be-
achten Sie, dass die Präsentation von Leistungen auf unserer Web-
seite kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages darstellt. Der
Kunde kann die auf unserer Webseite angebotenen Leistungen aus-
wählen und die erforderlichen Informationen eingeben. Bis zum Kli-
cken auf den Button „Angebot anfordern“ kann der Kunde jederzeit Än-
derungen an den ausgewählten Leistungen vornehmen. Durch Klicken
auf den Button „Angebot anfordern“ fordert der Kunde ein unverbindli-
ches Angebot für die angefragten Leistungen an. Unsere Angebote
werden standardmäßig per E-Mail bereitgestellt. Wir behalten uns je-
doch das Recht vor, kein Angebot abzugeben. Nachdem der Kunde
ein Angebot von uns erhalten hat, kann er per E-Mail seine Bestellung
aufgeben. Sobald die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist,
erhält er automatisch eine E-Mail als Eingangsbestätigung, in der die
Einzelheiten aufgeführt sind. Diese E-Mail bestätigt lediglich den Ein-
gang der Bestellung und stellt keine Annahme dar. Unsere Annahme
der Bestellung erfolgt erst durch eine separate E-Mail, in der wir die
Bestellung bestätigen. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen
abzulehnen. Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer räumlich nicht
bedienten Lieferzone die Anfrage des Kunden mit seiner Zustimmung
an einen Partner weiterleiten können. Wir leisten keine Garantie oder
Leistung im Zusammenhang mit einem möglichen Angebot des Part-
ners an den Kunden. Jegliches Vertragsverhältnis zwischen dem Kun-
den und dem Partner kommt allein zwischen ihnen zustande, und wir
sind nicht beteiligt.
2.6. Berechtigung: Durch Abgabe Ihrer Vertragserklärung bestätigen Sie
verbindlich, dass Sie alleiniger Eigentümer des betreffenden Hauses
sind oder anderweitig berechtigt sind, ein Solarsystem auf/in dem Ge-
bäude zu errichten.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Wir verpflichten uns zur Lieferung und zum Verkauf einer Photovolta-
ikanlage nach Maßgabe eines Vertrags, insb. Ziffer 3.
3.2. Außerdem werden wir nach Maßgabe dieses Vertrages, insb. Ziffern 5
und 6, die Errichtung und die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage
vornehmen.
3.3. Better Living Solar ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne
von § 278 BGB mit der Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen
Verpflichtungen zu beauftragen, sofern sichergestellt ist, dass die Leis-
tungen durch Fachpersonal sach- und fachgerecht durchgeführt wer-
den.
3.4. Die anfallenden Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten sind im
Kaufvertrag der Photovoltaikanlage (Kauf mit Montageverpflichtung)
enthalten.
3.5. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den Kaufpreis nach Ziffer 8 dieses
Vertrages zu zahlen.
4. Verkauf/Eigentumsvorbehalt/Garantie
4.1. Kaufgegenstand: Die zum Kauf angebotene Photovoltaikanlage um-
fasst mindestens eine der folgenden Bauteile: Photovoltaikanlage (Mo-
dule, Unterkonstruktion, Wechselrichter), Batteriespeicher, Ladesta-
tion, oder gegebenenfalls weitere Bauteile. Herstellerangaben zu den
Bauteilen, wie sie zum Beispiel in Produktblättern oder anderen Infor-
mationen des Angebots enthalten sein können, obliegen ausschließ-
lich den jeweiligen Herstellern. Better Living Solar distanziert sich aus-
drücklich von diesen Angaben. Better Living Solar kann sich vorbehal-
ten, einzelne Bauteile des Solarsystems im Falle von Nichtverfügbar-
keit zum vereinbarten Lieferzeitpunkt durch Bauteile von mindestens
gleichwertiger technischer Spezifikation zu ersetzen. Hierüber wird
Better Living Solar Sie angemessen informieren.
4.2. Übergabe: Das Solarsystem wird an der Adresse des im persönlichen
Angebot spezifizierten Installationsortes übergeben. Sie sind dazu ver-
pflichtet, das Solarsystem abzunehmen. Mit der Übergabe, geht das
Risiko einer zufälligen Verschlechterung sowie ein zufälliger Verlust
des Solarsystems auf Sie über. Ab der Übergabe sind Sie berechtigt,
das Solarsystem zu nutzen und gleichzeitig verpflichtet, die damit ver-
bundenen Lasten zu tragen.
4.3. Eigentumsvorbehalt: Die Parteien einigen sich aufschiebend bedingt
durch vollständige Kaufpreiszahlung über den Eigentumsübergang
des Solarsystems.
4.4. Beschaffungsrisiko: Wir sind grundsätzlich nur verpflichtet, Ihnen die
Ware zu liefern, die wir bei unseren Lieferanten bestellt haben. Das
Beschaffungsrisiko tragen Sie als Käufer. Wir übernehmen dieses Ri-
siko nicht, auch nicht bei Bestellungen von Gattungswaren, bei denen
lediglich Art und Merkmale beschrieben sind. Allerdings entfällt diese
Einschränkung, wenn es sich lediglich um eine kurzfristige Lieferstö-
rung handelt oder wenn wir selbst für die Störung der Zulieferung ver-
antwortlich sind, weil wir es versäumt haben, das Solarsystem recht-
zeitig durch ein ähnliches Geschäft zu beschaffen. Sollte das Solar-
system nicht verfügbar sein, werden wir Sie umgehend darüber infor-
mieren.
4.5. Gewährleistung und Garantie: Es gilt die gesetzliche Gewährleis-
tung und herstellerseitige Produktgarantie. Das Alterungsverhalten
und die technischen Faktoren können beim Solarsystem zu Leistungs-
verlusten führen, die als Degradation bekannt sind. Ein solcher Rück-
gang der Leistung ist jedoch kein Fehler des Solarsystems. Verände-
rungen in der Umgebung des Solarsystems, die außerhalb der Kon-
trolle von Better Living Solar und des Kunden liegen und nicht zumut-
bar verhindert werden können, wie beispielsweise der Bau oder der
Wachstum von Bäumen auf Nachbargrundstücken, die zu einer Ver-
schattung des Solarsystems führen, oder die Ansammlung von
Schmutz wie Blütenstaub, Vogelkot und Saharastaub, können eben-
falls zu Leistungsverlusten führen, ohne jedoch einen Fehler des So-
larsystems zu bedeuten. Auch leichte Farbabweichungen in den Pho-
tovoltaikmodulen sind keine Anzeichen für einen Mangel, sondern ein
rein optisches Phänomen, das auf den Herstellungsprozess der Mo-
dule zurückzuführen ist. Die Farbabweichung ist typischerweise auf die
verwendeten Rohstoffe in der Produktion zurückzuführen und hat kei-
nen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit oder Haltbarkeit der Module.
Schäden, die durch absichtliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder
Vorsatz seitens des Kunden, höhere Gewalt wie Hagelschäden oder
andere unvorhergesehenen Ereignisse, Krieg oder Terror verursacht
werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sollten Sie o-
der ein von Ihnen beauftragtes Fachunternehmen Änderungen am So-
larsystem wie z.B. die Installation eines Stromspeichers oder einer La-
destation, zusätzlicher Photovoltaikmodule oder Änderungen an der
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Verkabelung vornehmen, behalten wir uns das Recht vor, die Gewähr-
leistung ab dem Zeitpunkt der Änderung zu beenden. Bitte beachten
Sie, dass die Gewährleistung durch Better Living Solar keinen Not-
dienst beinhaltet. Sollte ein Ereignis außerhalb unserer Geschäftszei-
ten auftreten, dass eine schnelle Reaktion erfordert, um Schäden an
Leib und Leben oder an Ihrem Eigentum oder dem Eigentum Dritter
abzuwenden, kontaktieren Sie bitte ein entsprechend qualifiziertes
Fachunternehmen, das einen Notdienst anbietet, oder im Notfall die
Feuerwehr.
5. Errichtung
5.1. Statik: In der Regel erweist sich die Installation von Photovoltaikanla-
gen statisch gesehen als unproblematisch. Es obliegt jedoch Ihrer Ver-
antwortung sicherzustellen, dass Ihr Dachstuhl der zusätzlichen Belas-
tung durch die Photovoltaikmodule und die zugehörige Unterkonstruk-
tion standhalten kann und dass die (Gegen-)Lattung und Sparren eine
Installation des Solarsystems ermöglichen. Im Falle von Bedenken
sind Sie verpflichtet, auf eigene Kosten einen Statiker damit zu beauf-
tragen, die Standsicherheit zu prüfen. Alternativ können wir auch die
Statiker-Leistung für Sie erbringen (mit Mehrkosten verbunden).
5.2. Genehmigungen: Better Living Solar setzt voraus, dass alle öffent-
lich-rechtlichen Anforderungen, einschließlich der Landesbauordnung
und des Denkmalschutzgesetzes, von Ihnen eingehalten werden. Die
Kosten für die Prüfung oder Schaffung entsprechender Voraussetzun-
gen werden von uns nicht übernommen und sind ausdrücklich nicht
Teil des Vertrages.
5.3. Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet, alle von uns ange-
fragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches um-
fänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.
5.4. Baufreiheit des Daches: Es obliegt Ihrer Verantwortung, die Dachflä-
chen auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, frei von
jeglichen Bauwerken oder Hindernissen zu halten. Falls sich auf den
Dachflächen bereits Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten
befinden, sind Sie verpflichtet, diese gegebenenfalls auf eigene Kosten
zu entfernen oder umzusetzen, um die Installation des Solarstromsys-
tems zu ermöglichen.
5.5. Bereithalten von Ersatzziegeln: Während der Installation des Solar-
stromsystems, insbesondere bei der Montage der Photovoltaikanlage,
kann es vorkommen, dass Ziegeln auf Ihrem Dach beschädigt werden.
Es obliegt Ihrer Verantwortung, eine angemessene Anzahl an Ersatz-
ziegeln bereitzustellen oder diese auf Anfrage von Better Living Solar
zu besorgen.
5.6. Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Better Living Solar erbringt
keine elektrotechnischen Schutzmaßnahmen, die für das Solar-
stromsystem möglicherweise erforderlich sind, wie z.B. Schutzerdung,
Potentialausgleich etc. Sofern nicht aus dem Angebot etwas anderes
hervorgeht, ist dies nicht Teil des Leistungsumfangs von Better Living
Solar.
5.7. Erdarbeiten: Es obliegt nicht der Verpflichtung von Better Living Solar,
die erforderlichen Erdarbeiten für die Montage des Solarstromsystems
durchzuführen. Die vollständige Verantwortung für jegliche Erdarbei-
ten liegt bei Ihnen, sofern das Angebot nicht anders besagt.
5.8. Kaskadenschaltung: Die Umsetzung einer sog. Kaskadenschaltung
ist ausgeschlossen, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas
anderes.
5.9. Termine: Die Termine für die Lieferung und die Errichtung des Solar-
stromsystems werden wir Ihnen rechtzeitig bekannt geben.
5.10. Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gestatten den von uns be-
auftragten Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zutritt zu den betref-
fenden Dachflächen und Gebäudeteilen, die für die Installation des So-
larstromsystems erforderlich sind. Sofern im Rahmen des Angebots
nicht anders vereinbart, sollten unsere Montagefahrzeuge oder die un-
serer Beauftragten so nach wie nötig und angemessen, üblicherweise
bis auf 20 Meter, an den Installationsort herangefahren werden kön-
nen. Des Weiteren stellen Sie sicher, dass unseren Mitarbeiter ein WC
zur Verfügung steht. Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher,
dass ein für die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt
werden kann. Das Gerüst wird in der Regel einige Tage vor dem ge-
planten Installationstermin durch ein von uns dazu beauftragtes Unter-
nehmen aufgestellt. Arbeiten am Haus, die die Aufstellung des Gerüsts
behindern, sind für die Dauer der Installation des Solarstromsystems
zu unterlassen. Wir bemühen uns, das Gerüst unverzüglich nach er-
folgter Installation des Solarstromsystems zu entfernen; im Einzelfall
kann es aber bis zu vier Wochen dauern, bis ein Abbau des Gerüsts
erfolgt. Sie verpflichten sich weiterhin, alle notwendigen Maßnahmen
zur Errichtung des Solarstromsystems (z.B. Bohrungen in Wänden o-
der Decken) zu erlauben oder zu tolerieren. Sie sind sich bewusst,
dass durch den Betrieb des Wechselrichters Betriebsgeräusche ent-
stehen können. Alle Maßnahmen werden in Absprache mit Ihnen
durchgeführt, um unangemessene Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Sie stellen uns am Installationsort Flächen für die unentgeltliche Zwi-
schenlagerung von Komponenten und Material zur Verfügung, die
durch Sie vor jeglicher Witterung (z.B. Regen, Schnee) bei mittlerer
Luftfeuchtigkeit und Zimmertemperatur geschützt werden müssen. Der
Wechselrichter und der Stromspeicher werden normalerweise „frei
Verwendungsstelle“ (z.B. Technikraum oder Keller) geliefert. Sie müs-
sen sicherstellen, dass ein ungehinderter Zugang zur Verwendungs-
stelle möglich ist, einschließlich der Abmessung der Durchgänge und
der ausreichenden Bodentragfähigkeit. Vor der Anlieferung müssen
Sie uns oder unserem Dienstleiter Informationen zum Zugang zur Ver-
wendungsstelle zur Verfügung stellen.
5.11. Verzögerungen: Für eventuelle Verzögerungen oder Zugangsbehin-
derungen am Installationsort tragen Sie selbst die Verantwortung.
Sollte es aufgrund von vertragswidrigen Beschränkungen der Installa-
tion zu Verzögerungen kommen, können sich alle Termine und Fristen,
die sich auf unsere Leistung beziehen, entsprechend verschieben oder
verlängern. Hierbei entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten
sind von Ihnen zu tragen. Bitte beachten Sie, dass die im Angebot ge-
nannten Zeiträume, die die Lieferung, Installation und Netzanschluss
des Solarstromsystems betreffen, lediglich zur Veranschaulichung die-
nen und Anhaltspunkte darstellen. Aus eventuellen Überschreitungen
dieser Frist können keine Ansprüche abgeleitet werden.
5.12. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik: Die
Planung und Errichtung des Solarstromsystems durch Better Living
Solar erfolgt unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere der technischen Regeln des Verbandes der
Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). Wir garan-
tieren Ihnen, dass das Solarstromsystem stets technisch sicher sein
wird. Allerdings behalten wir uns vor, im Einzelfall von den allgemein
anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, um eine individuell auf
Ihre spezifischen Anforderungen und die in Ihrem Haus installierte Inf-
rastruktur und Technik angepasste Leistung erbringen zu können. Wir
versichern Ihnen, dass dies keinerlei Beeinträchtigung der technischen
Sicherheit des Solarstromsystems mit sich bringen wird.
6. Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Inbetrieb-
nahme
6.1. Anmeldung: Wir werden das Solarstromsystem in Ihrem Namen als
Ihr Vertreter beim Netzbetreiber anmelden.
6.2. Netzanschluss: Wir werden das Erfordernis eines Netzanschlusses
für den Betrieb des Solarstromsystems gemeinsam mit Ihnen prüfen
und eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Netzanschlus-
ses, sofern von Ihnen gewünscht, bei dem zuständigen Netzbetreiber
beauftragen.
6.3. Messstellenbetrieb: Wir werden beim Netzbetreiber die Errichtung ei-
nes sog. Einspeisezählers für Sie beantragen, sofern Sie nicht selbst
als dritter Messstellenbetreiber tätig werden möchten oder ein anderer
dritter Messstellenbetreiber von Ihnen beauftragt werden soll. Haben
Sie uns ein solches Interesse schriftlich angezeigt, ist die Beauftra-
gung der Zählersetzung nicht Gegenstand unseres Vertrages.
6.4. Zählerschrank: Wir übernehmen die Ertüchtigung des Zählerschran-
kes für Sie, sofern dies Teil des Angebots ist oder Sie uns hierzu ge-
sondert beauftragen. In letzterem Fall können weitere Kosten entste-
hen.
6.5. Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft: Nach Ab-
schluss der Installation des Photovoltaiksystems wird die betriebliche
Funktionsfähigkeit des Systems von Better Living Solar ermittelt und
Ihnen durch Vorlage eines entsprechenden Protokolls bescheinigt. Sie
müssen das Protokoll unterzeichnen. Dadurch bestätigen Sie, dass die
von Better Living Solar erbrachte Leistung im Wesentlichen vertrags-
gemäß und frei von Mängeln ist. Falls Sie die Unterzeichnung des Pro-
tokolls verweigern, kann Better Living Solar Sie dazu auffordern, dies
innerhalb einer angemessenen Frist zu tun. Wenn Sie ohne triftigen
Grund ablehnen, wird die betriebliche Funktionsfähigkeit des Systems
zum Ablauf der First als bestätigt angesehen. Ein triftiger Grund ist nur
die Feststellung eines wesentlichen Mangels am Photovoltaiksystem
durch Sie. Sie können die Unterzeichnung des Protokolls nicht verwei-
gern, wegen eines unbedeutenden Mangels oder Schäden, die Better
Living Solar bei der Errichtung des Systems an Ihrem Eigentum verur-
sacht hat. Schäden an Ihrem Eigentum sind separat gegenüber der
Better Living Solar geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorlie-
gen eines wesentlichen Mangels liegt bei Ihnen. Auf Verlangen von
Better Living Solar kann die Feststellung der technischen Betriebsbe-
reitschaft bereits vor Fertigstellung des gesamten Solarstromsystems
für bestimmte Komponenten erfolgen, sofern diese für sich allein oder
zusammen technisch betriebsbereit sind und eine eigenständige Ge-
brauchsfähigkeit aufweisen. Zum Beispiel kann die technische Be-
triebsbereitschaft der Photovoltaikanlage bereits festgestellt werden,
auch wenn der Stromspeicher und/oder die Ladestation noch nicht in-
stalliert sind. Die Bestimmungen von Sätzen 1 bis 7 dieses Abschnitts
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gelten entsprechend für die Feststellung der technischen Betriebsbe-
reitschaft einzelner oder mehrerer Komponenten des Solarstromsys-
tems.
6.6. Mitteilung Inbetriebnahmetermin: Wir werden dem Netzbetreiber
das Datum der Inbetriebnahme vor dem Inbetriebnahmetermin mittei-
len. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage
nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage.
6.7. Fertigmeldung: Wir werden die Meldung der Fertigstellung der An-
lage beim Netzbetreiber in Ihrem Namen übernehmen.
6.8. Vollmacht: Zur Durchführung der vorstehend genannten Tätigkeiten
ist eine Vollmacht notwendig, für die wir Ihnen ein entsprechendes For-
mular zur Verfügung stellen.
6.9. Ihre Mitwirkungspflichten: Im Zusammenhang mit der Durchführung
der Leistungen gemäß diesem Abschnitt kann es notwendig sein, dass
Sie uns bei bestimmten Aufgaben unterstützen. Dies betrifft insbeson-
dere die Bereitstellung von Informationen zur Ausfüllung von Anträgen,
Anmeldungen und anderen Formularen, die von Behörden und/oder
Netzbetreibern verlangt werden. Sollten uns die benötigten Daten nicht
aus dem Inhalt dieses Vertrages bekannt sein, sind Sie verpflichtet,
uns sämtlichen schriftlichen Verkehr in Bezug auf die Errichtung und
den Betrieb des Solarstromsystems mit Behörden und Netzbetreibern
in eingescannter Form per E-Mail zu übermitteln, sofern dies für die
Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
6.10. Fotografien: Sie berechtigen uns, Fotografien des Solarstromsystems
zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung
des Solarstromsystems zu dokumentieren.
6.11. Kosten: Eventuelle Kosten, die durch Dritte im Zusammenhang mit
den oben genannten Tätigkeiten entstehen, wie beispielsweise Kosten
des Netzbetreibers für den Netzanschluss und die Ertüchtigung des
Zählerschrankes, sind von Ihnen zu tragen. Wir haben im Angebot ge-
schätzte Kosten, die über den eigentlichen Kaufpreis hinausgehen.
Diese Kosten sind nicht Teil des Kaufpreises gemäß Abschnitt 8.
7. Anlagenbetrieb und Störungsmanagement
7.1. Nach dem Stichtag der Inbetriebnahme des Solarstromsystems über-
nehmen Sie die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetrei-
bers. Dies bedeutet, dass Sie für die Einhaltung der energiewirtschaft-
lichen Pflichten als Anlagenbetreiber verantwortlich sind. Wir unterstüt-
zen Sie jedoch bei der Meldung des Solarstromsystems bei der Bun-
desnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das Marktstammdaten-
register. Gegebenenfalls ist auch eine separate Meldung des Strom-
speichers erforderlich.
7.2. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung aller Mitteilungen beim Netzbe-
treiber und der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber liegt aus-
schließlich bei Ihnen, sofern nicht in Ziffer 6 etwas anderes vereinbart
wurde. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen jedoch soweit wie möglich bei
diesen Prozessen helfen, um sie so einfach wie möglich zu gestalten.
7.3. Sie sind verpflichtet, uns auf eigene Kosten für mindestens fünf Jahr
nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft einen Internet-
anschluss zur Überwachung des Solarstromsystems zur Verfügung zu
stellen.
7.4. In den ersten fünf Jahren nach der Inbetriebnahme des Solarstromsys-
tems führen wir regelmäßig eine ferngesteuerte Kontrolle in Form von
Auswertung der technischen Parameter durch, um frühzeitig techni-
sche Probleme zu erkennen. Zu diesem Zweck benötigen wir Zugang
zu Onlinedaten des bei Ihnen installierten Wechselrichters und den
Messdaten, die vom zuständigen Messstellenbetreiber erfasst werden.
Bitte gewähren Sie uns den direkten Zugriff auf diese Daten, indem Sie
den Direktzugang im Herstellerportal freischalten. Bitte beachten Sie,
dass die Überwachung des Solarstromsystems durch Better Living So-
lar nicht als Notdienst gilt. Weitere Informationen dazu finden Sie in
Abschnitt 4.5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Preise und Zahlungsarten
8.1. Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufge-
führten Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro (€), d.h. sie be-
inhalten alle Preisbestandteile inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2. Anzahlung: Better Living Solar behält sich das Recht vor, eine Anzah-
lung in Höhe von mindestens 35% und höchstens 70% des Angebots-
preises für das Solarstromsystem zu fordern. Die spezifische Höhe der
Anzahlung ist in Ihrem individuellen Angebot angegeben und wird zu
einem späteren Zeitpunkt auf die Gesamtrechnung angerechnet. Die
Zahlungsaufforderung für die Anzahlung erfolgt durch Better Living So-
lar und muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsabschluss
(siehe Ziffer 2) beglichen werden. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb
dieser Frist geleistet werden, behält sich Better Living Solar das Recht
vor, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern innerhalb von drei (3) Arbeits-
tagen nach Ablauf der Frist für die Anzahlung jedoch der in Ihrem An-
gebot genannte Betrag auf dem Konto von Better Living Solar eingeht,
bleibt der Vertrag weiterhin gültig. Wenn es zu einem Rücktritt kommt,
wird die Anzahlung zurückerstattet.
8.3. Zahlungsart und -frist: Die Zahlung sämtlicher Beiträge – mit Aus-
nahme der Anzahlung gemäß Abschnitt 8.2 – ist innerhalb von sieben
(7) Werktagen nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft
des Solarstromsystems und Zugang der Rechnung per Überweisung
zu leisten. Bitte beachten Sie, dass wir nur Zahlungen von Konten in-
nerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten für
eine Geldtransaktion gehen zu Ihren Lasten.
8.4. Teilrechnungen: Im Fall eines Solarstromsystems, das aus einer
Photovoltaikanlage sowie weiteren Komponenten wie Stromspeicher
und/oder Ladestation besteht, behält sich Better Living Solar das
Recht vor, Teilrechnungen für die Photovoltaikanlage und die dazuge-
hörigen Arbeitsleistung zu stellen, sobald die technische Betriebsbe-
reitschaft der Photovoltaikanlage gemäß Abschnitt 6.5 der AGB fest-
gestellt wurde, auch wenn die anderen Komponenten des Solar-
stromsystems noch nicht installiert oder betriebsbereit sind. In diesem
Fall wird auf der Teilrechnung zur Vereinfachung ein prozentualer An-
teil des Kaufpreises für das Solarstromsystem in Höhe von 66% als
Rechnungsbetrag ausgewiesen.
8.5. Rechnungen via E-Mail: Sie erklären sich damit einverstanden, dass
Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer
Form an die von Ihnen im Rahmen der Angebotsanforderung angege-
bene E-Mail-Adresse erhalten.
8.6. Abtretung: Better Living Solar behält sich das Recht vor, sämtliche
Forderungen gegen Sie an Dritte abzutreten. Dies schließt nicht nur
Ansprüche aus dem Verkauf, der Lieferung und der Montage des So-
larstromsystems ein, sondern auch andere Ansprüche (wie beispiels-
weise Ansprüche aus Leistungsstörungen). Falls Better Living Solar
Ihnen eine Abtretung von Ansprüchen an einen neuen Gläubiger mit-
telt oder anderweitig anzeigt, sind Zahlungen nur dann mit schuldbe-
freiender Wirkung zu leisten, wenn sie an den neuen Gläubiger erfol-
gen.
9. Ruhen der Vertragspflichten
9.1. Falls Ereignisse wie höhere Gewalt, Terrorismus, Krieg oder andere
Umstände, die direkte Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand ha-
ben und nicht abgewendet werden können oder mit einem angemes-
senen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht abwendbar
sind, die Erfüllung der Verpflichtungen der Vertragsparteien beein-
trächtigen oder unmöglich machen, werden die Verpflichtungen zur
Vertragserfüllung bis zur Beseitigung dieser Umstände und Folgen
ausgesetzt.
9.2. Die Vertragspartner verpflichten sich, einander unverzüglich über sol-
che Umstände und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Glei-
ches gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien wer-
den alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um ihre Verpflich-
tungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
10. Rücktrittsrecht
10.1. Die Better Living Solar ist berechtigt von diesem Vertrag zurückzutre-
ten, wenn:
• Das im Angebot enthaltene Solarstromsystem nach den Maßstä-
ben der Ziffer 4.4 nicht verfügbar ist
• Sie trotz Fristsetzung Ihren Pflichten nach diesem Vertrag, ins-
besondere nach Ziffern 5.1, 5.3, 5.4, 5.6 und 6.9 nicht nachkom-
men
• Die Installation des Solarstromsystems wegen unzureichender
Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich
ist oder (Konter-)Lattung und Sparren eine Installation des So-
larstromsystems nicht zulassen und Sie eine auf Ihre Kosten
durchzuführende Ertüchtigung nicht unternehmen
• Die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist
• Die Einhaltung der vom Netzbetreiber geforderten Ausführung
des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Instal-
lation des Solarstromsystems etwaig erforderlichen Anpassung
der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
ist, die uns beim Vertragsabschluss noch nicht bekannt sein
konnten.
10.2. Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber sind befugt, vom
Vertrag zurückzutreten, falls bei einer Vor-Ort-Besichtigung festgestellt
wird, dass eine Installation des Solarsystems entweder gar nicht oder
nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Ebenso be-
rechtigt sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt, wenn sich aufgrund
der Vor-Ort-Besichtigung neue Erkenntnisse ergeben, die eine Kos-
tensteigerung bedeuten, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der
gegenseitigen Interessen sowie des Grundsatzes von Treu und Glau-
ben nicht zumutbar wäre. Als Gründe für den Rücktritt können unter
anderem folgende Faktoren vorliegen (diese Liste ist nicht abschlie-
ßend):
• Das Dachmaterial ist brüchig
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• Der Dachstuhl ist morsch, das Holz ist beschädigt oder der Dach-
stuhl besteht aus Metall
• Das vorhandene Dachmaterial ist ungeeignet
• Es ist nicht möglich, den notwendigen Trennungsabstand für den
äußeren Blitzschutz einzuhalten
• Der Berührungsschutz der Hauselektrik ist nicht ausreichend
• Die Schutzerdung ist unzureichend
• Es kann kein geeigneter Montageort für die zu installierenden
Komponenten gefunden werden.
10.3. Der Rücktritt muss der anderen Partei gegenüber in Textform unter
Angabe des Rücktrittgrundes erklärt werden.
11. Ertragsprognosen und weitere Unterlagen
11.1. Prognosen: Nach Bestätigung des Auftrages stellen wir Ihnen kosten-
los Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Verfü-
gung, die auf softwarebasierten Simulationen und Wetterdaten basie-
ren. Die berechneten Werte in der Analyse sind eine Simulation, die
auf Ihren Angaben und realistischen statistischen Annahmen beruht.
Es ist möglich, dass die Ergebnisse in der Praxis von den statistischen
Annahmen abweichen können. Die Analyse und Auslegung der Anlage
wurden gemäß den aktuellen technischen Vorschriften und Gesetzen
erstellt. Die Berechnungen auf denen diese Analyse basiert, wurden
mit höchster Sorgfalt und nach bestem Gewissen durchgeführt.
11.2. Weitere Unterlagen: Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterla-
gen sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart
worden ist. Abweichungen sind möglich und zulässig.
11.3. Urheberrecht: Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums-
und Urheberrechte vor.
12. Haftung
12.1. Unser Unternehmen sowie unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehil-
fen haften nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verur-
sacht wurden, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Ausgenommen hiervon sind Schä-
den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesund-
heit, für garantierte Eigenschaften, arglistig verschwiegene Mängel o-
der die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. We-
sentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die ord-
nungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf de-
ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog.
Kardinalpflichten).
12.2. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vor-
satz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haf-
tung auf den Schaden, der bei Vertragsabschluss als mögliche Folge
der Vertragsverletzung voraussehbar war oder unter Berücksichtigung
der Umstände, die uns bekannt waren oder bekannt sein mussten, vo-
raussehbar gewesen wäre.
12.3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12.4. Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluss
gilt auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Ar-
beitnehmer sowie für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Firmen,
die von uns im Zuge der Vertragserfüllung beauftragt wurden.
13. Streitbeteiligungsverfahren
13.1. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Verfahren mit Verbrauchern
zur außergerichtlichen Streitbeteiligung im Sinne des VSBG teilzuneh-
men.
13.2. Sie haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeteiligungsplattform
(OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfe für die Einrei-
chung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag o-
der einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die
Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen
Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link abge-
rufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder un-
durchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon
unberührt.
14.2. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschuss des UN-
Kaufrechts. Haben Sie als Verbraucher im Zeitpunkt des jeweiligen
Vertragsabschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem an-
deren Land innerhalb der Europäischen Union, bleibt die Anwendung
zwingender Rechtsvorschriften jenes Landes von der in Satz 1 ge-
troffenen Rechtswahl unberührt.
14.3. Der Gerichtsstand der Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen ist ausschließlich Berlin. Das gleiche gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
14.4. Neben diesem Vertrag sowie seinen Anlagen bestehen keine weiteren
Abreden (Nebenabreden) zwischen den Parteien. An mündliche Zusa-
gen unserer Mitarbeiter oder sonstiger Dritter im Rahmen der Ver-
tragsanbahnung sowie nach Zustandekommen des Vertrages ist Bet-
ter Living Solar nicht gebunden.
15. Kundenbetreuung
Bei Fragen schauen Sie gerne auf unsere Webseite oder kontaktieren
Sie uns: BetterLiving Berlin-Brandenburg GmbH, Lilienthalstr. 6, 12529
Schönefeld. Geschäftsführer: Lukas Schiller, Bernard Miller. Amtsge-
richt Cottbus / HRB 17707. St.-Nr. 049/106/00368
16. Widerruf
16.1. Widerrufsrecht/ Rücktrittsrecht: Innerhalb von 14 Tagen können Sie
ohne Angaben von Gründen von diesem Vertrag zurücktreten. Die
Frist beginnt am Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte Per-
son, die nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen
hat. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter der fol-
genden Adresse kontaktieren: BetterLiving Berlin-Brandenburg
GmbH, Lilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld, Deutschland, E-Mail: ber-
lin@better-living-solar.de. Sie können Ihre Entscheidung von diesem
Vertrag zurückzutreten, durch eine eindeutige Erklärung mitteilen, z.B.
durch einen Brief oder E-Mail. Das beigefügte Muster-Rücktrittsformu-
lar kann verwendet werden, ist jedoch nicht obligatorisch. Die Frist zur
Ausübung des Rücktrittsrechts wird gewahrt, wenn die Mittelung über
die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist von 14 Tagen
abgesendet wird.
16.2. Folgen des Widerspruchs/Rücktritts: Im Falle des Rücktritts werden
wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließ-
lich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unver-
züglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Mit-
teilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag zurückerstatten. Wir
werden dieselben Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transak-
tion verwenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. Es werden keine Entgelte für die Rückzahlung berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurücker-
halten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die
Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher ist.
Sie müssen die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens in-
nerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt
von diesem Vertrag informieren, an uns zurücksenden oder zurückge-
ben: BetterLiving GmbH Berlin-Brandenburg GmbH, Lilienthalstr. 6,
12529 Schönefeld, Deutschland. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren
vor Ablauf von 14 Tagen abgesendet werden. Die direkten Kosten der
Rücksendung tragen Sie. Die geschätzten Kosten betragen höchstens
etwa 500 EUR. Sie haften nur für einen etwaigen Wertverlust der Wa-
ren, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Um-
gang mit den Waren zurückzuführen ist.
16.3. Muster Widerrufsformular:
An BetterLiving Berlin-Brandenburg GmbH, Lilienthalstr. 6, 12529
Schönefeld, Deutschland, E-Mail: berlin@better-living-solar.de
Hiermit widerrufe(n) ich (*) / wir (*) den von mir (*)/ uns (*) abgeschlos-
senen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung
der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s)
• Datum
• (*) Unzutreffendes streichen
16.4. Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist: Sollten Sie einen Widerruf
nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflö-
sung von der Zustimmung durch Better Living Solar ab. Stimmt Better
Living Solar der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Arbeitsauf-
wendungen und Materialkosten vollständig zu zahlen und alle bereits
geleisteten Lieferungen an uns zurückzugewähren. Sie haben darüber
hinaus eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1.000,- EUR an uns
zu zahlen.
Stand: 12.02.2024
Anlagen: Muster Vertragserfüllungsbürgschaft
Muster Gewährleistungsbürgschaft

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