Solarpflicht in Deutschland – Ein Überblick für Bauherren, Eigentümer und Kommunen

Als Ihr verlässlicher Partner für Solarenergie informiert Better Living Solar (BLS) Sie umfassend: In vielen Bundesländern Deutschlands gilt mittlerweile eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen – entweder beim Neubau oder bei Dachsanierungen. Welche Regeln aktuell gelten, was Ausnahmen sind und wie wir Sie gezielt unterstützen können, erfahren Sie hier.

Kein bundeseinheitliches Gesetz – aber viele regionale Vorgaben

Zum jetzigen Stand gibt es noch keine bundesweite Solarpflicht. Das liegt am föderalen Bau- und Baurecht, nach dem jedes Bundesland eigene Vorschriften erlässt. Dennoch: Der Trend ist klar – immer mehr Länder setzen auf verpflichtende Solarlösungen.

In diesen Bundesländern gilt aktuell eine Solarpflicht

Berlin

Seit 1. Januar 2023 gilt: Neue Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) sowie umfangreiche Dachsanierungen bei Gebäuden mit mehr als 50 m² Nutzfläche. Es müssen mindestens 30 % der Dachfläche mit PV-Anlagen oder alternativ Solarthermie genutzt werden.

Brandenburg

Pflicht seit 1. Juni 2024 für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien ab 50 m² Dachfläche – sowohl bei Neubau als auch bei Dacherneuerungen. Mindestens 50 % der Dachfläche sind mit PV oder Solarthermie zu belegen. Private Wohngebäude sind bislang nicht betroffen.

Bremen

  • Sanierungen: Seit 1. Juli 2024 Pflicht, wenn mindestens 80 % der Dachfläche erneuert werden. Die Anlage muss mindestens 1 kWp Leistung oder 50 % der Dachfläche abdecken.
  • Neubauten: Ab 1. Juli 2025 Pflicht für Neubauten mit ≥ 50 m² Dachfläche. Auch hier gilt die Mindestanforderung von 1 kWp oder 50 % Dachfläche. Solarthermie ist als Alternative anerkannt.

Hamburg

Seit 2023 Pflicht für Neubauten, seit 2024 auch bei wesentlichen Dachsanierungen. Vorgabe: mindestens 30 % der Dachfläche mit PV oder Solarthermie.

Hessen

Aktuell gilt die Pflicht nur für landeseigene Gebäude (Neubau oder Dachsanierung) sowie für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude sind nicht betroffen.

Mecklenburg-Vorpommern

Derzeit keine Solarpflicht (Stand 2025). Laut Klimaschutzgesetz sind jedoch zukünftige Regelungen geplant.

Niedersachsen

  • Seit 2023: PV-Pflicht für gewerbliche Neubauten ab 75 m² Dachfläche.
  • Seit 2024: Pflicht auch für öffentliche Neubauten.
  • Ab 1. Januar 2025: Neubauten und grundlegend sanierte Dächer von Wohn- und Nichtwohngebäuden ab 50 m² müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit PV oder Solarthermie ausstatten. Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit oder unzumutbarer Härte.

Nordrhein-Westfalen (NRW)

  • Seit 2023: Pflicht für kommunale Neubauten.
  • Seit 2024: Pflicht für gewerbliche Neubauten.
  • Ab 1. Januar 2025: Alle Neubauten ab 50 m² Dachfläche müssen PV-Anlagen installieren; Solarthermie ist ebenfalls zulässig.
  • Ab 2026: Pflicht auch für Bestandsgebäude bei wesentlichen Dachsanierungen.

Rheinland-Pfalz

  • Seit 2023: Pflicht für gewerbliche Neubauten und große Parkplätze.
  • Seit 2024: Pflicht für Landes- und Kommunalgebäude.
  • Seit 1. Januar 2024: Für private Wohngebäude gilt die „PV-ready“-Pflicht – Dächer müssen also konstruktiv für eine spätere Solaranlage vorbereitet sein (Tragfähigkeit, Kabelwege, Platz für Wechselrichter).

Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Derzeit gibt es keine Solarpflicht. Einzelne Kommunen können jedoch eigene Vorgaben machen.

Schleswig-Holstein

  • Seit 2023: Pflicht für Nichtwohngebäude sowie bestimmte große Parkplätze.
  • Voraussichtlich ab 29. März 2026: Pflicht auch für Neubauten von Wohngebäuden (Bauantrag ab diesem Datum). Solarthermie wird anerkannt.

Baden-Württemberg

  • Seit Mai 2022: Pflicht für Neubauten von Wohngebäuden.
  • Seit Januar 2023: Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Wohngebäuden.
  • Auch Nichtwohngebäude und große Parkplätze sind betroffen. Vorgabe: mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche müssen mit PV belegt werden.

Bayern

  • Seit 2022: Neubauten von Nichtwohngebäuden sind PV-pflichtig.
  • Seit 1. Januar 2025: Auch Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden unterliegen der Solarpflicht.
  • Für Wohngebäude gibt es weiterhin nur eine Soll-Vorgabe, keine verpflichtende Regelung.

Standortabhängig – wir beraten Sie umfassend

Die regional sehr unterschiedlichen Vorschriften machen es für Bauherren, Eigentümer und Kommunen oft komplex. Better Living Solar unterstützt Sie dabei:

  • Wir prüfen verbindlich, ob und in welchem Umfang eine Solarpflicht bei Ihrem Bauvorhaben gilt.
  • Wir zeigen Ausnahmeregelungen, Technologien (PV, Solarthermie) und mögliche Förderungen auf.
  • Wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur Umsetzung – ob zur Erfüllung einer Pflicht oder auf freiwilliger Basis – modern, effizient und rechtskonform.

Fazit

Bundesweit gibt es aktuell (2025) keine einheitliche Solarpflicht, aber zahlreiche Regelungen auf Landesebene. Viele Bundesländer haben PV-Pflichten für Neubauten und/oder Dachsanierungen, teils auch für öffentliche und gewerbliche Gebäude. Einige Länder setzen auf Alternativen wie Solarthermie oder eine „PV-ready“-Pflicht. Ab 2026 kommt in Schleswig-Holstein auch eine Pflicht für Wohnneubauten hinzu – weitere Länder werden voraussichtlich folgen.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Vorschrift für Ihr Projekt gilt und wie Sie diese optimal erfüllen, sprechen Sie uns gern an. Better Living Solar findet die passende Lösung für Sie – zuverlässig, nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschäftsstelle Mainz

Anschrift:

BetterLiving GmbH
Im Euler 11
55129 Mainz

Niederlassung Bad Kreuznach

Anschrift:

BetterLiving GmbH
Brückes 61
55545 Bad Kreuznach

Niederlassung Berlin

Anschrift:

BetterLiving
Berlin-Brandenburg
GmbH Lilienthalstr. 6
12529 Schönefeld (Berlin)

Navigation

© 2025 BETTER LIVING SOLAR. All rights reserved.

|

|