Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Wir erbringen sämtliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich Installations-, Montage- und Serviceleistungen sowie Beratungs- und Nebenleistungen (nachfolgend „Leistungen“) im Rahmen von kauf-, werklieferungs- und werkvertraglichen Vereinbarungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “Geschäftsbedingungen”). Unsere Angebote und Vertragserklärungen erfolgen ebenfalls auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die von diesen Geschäftsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen abweichen oder sie ergänzen, gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Wir erkennen solche Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern sowie Verbrauchern. Verbraucher sind Personen, die ein Rechtsgeschäft mit uns abschließen, wobei die Zwecke, für die das Geschäft getätigt wird, überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind (gemäß § 13 BGB). Unternehmer hingegen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (gemäß § 14 BGB). Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, werden entsprechend gekennzeichnet. Ebenso werden Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für Verbraucher gelten, entsprechend gekennzeichnet. Alle nicht gesondert gekennzeichneten Geschäftsbedingungen gelten für beide Arten von Kunden.
  3. Nur für Unternehmer: Diese Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle unsere zukünftigen Leistungen für den Kunden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Better Living Solar und better-living-solar.de sind Marken der BetterLiving GmbH, Im Euler 11, 55129 Mainz. Vertragspartner für alle geschlossenen Geschäfte ist die BetterLiving GmbH.
  2. Unsere Angebote sind stets freibleibend, unverbindlich und dem Zwischenverkauf vorbehalten.
  3. Durch die Bestellung des Kunden und unsere Zustimmung kommt ein Vertrag zustande. Unsere Zustimmung kann durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung erfolgen, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes festgelegt ist. Es besteht keine Schriftformpflicht für nachträgliche Vertragsänderungen.
  4. Die Annahme einer Bestellung des Kunden kann innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt erfolgen. Während dieser Frist sind Bestellungen für den Kunden verbindlich. Ein Stillschweigen unsererseits, kann nicht als Annahme angenommen werden. Im Falle einer verspäteten Übermittlung unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, wird uns dieser umgehend darüber in Kenntnis setzen.
  5. Unsere Webseite bietet dem Kunden die Möglichkeit, über eine bestimmte Funktion ein Angebot für unsere Leistungen anzufordern. Alternativ kann der Kunde auch eine schriftliche Anfrage stellen und uns per E-Mail an info@better-living-solar.de Bitte beachten Sie, dass die Präsentation von Leistungen auf unserer Website kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages darstellt. Der Kunde kann die auf unserer Website angebotenen Leistungen auswählen und die erforderlichen Informationen eingeben. Bis zum Klicken auf den Button “Angebot anfordern” kann der Kunde jederzeit Änderungen an den ausgewählten Leistungen vornehmen. Durch Klicken auf den Button “Angebot anfordern” fordert der Kunde ein unverbindliches Angebot für die angefragten Leistungen an. Unsere Angebote werden standardmäßig per E-Mail bereitgestellt. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, kein Angebot abzugeben. Nachdem der Kunde ein Angebot von uns erhalten hat, kann er per E-Mail seine Bestellung aufgeben. Sobald die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist, erhält er automatisch eine E-Mail als Eingangsbestätigung, in der die Einzelheiten aufgeführt sind. Diese E-Mail bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt keine Annahme dar. Unsere Annahme der Bestellung erfolgt erst durch eine separate E-Mail, in der wir die Bestellung bestätigen. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen abzulehnen. Bitte beachten Sie, dass wir im Falle einer räumlich nicht bedienten Lieferzone die Anfrage des Kunden mit seiner Zustimmung an einen Partner weiterleiten können. Wir leisten keine Garantie oder Leistung im Zusammenhang mit einem möglichen Angebot des Partners an den Kunden. Jegliches Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Partner kommt allein zwischen ihnen zustande, und wir sind nicht beteiligt.
  1. Berechtigung: Durch Abgabe Ihrer Vertragserklärung bestätigen Sie verbindlich, dass Sie alleiniger Eigentümer des betreffenden Hauses sind oder anderweitig berechtigt sind, ein Solarstromsystem auf/in dem Gebäude zu errichten.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Wir verpflichten uns zur Lieferung und zum Verkauf einer Photovoltaikanlage nach Maßgabe dieses Vertrages, insb. Ziffer 3.
  2. Außerdem werden wir nach Maßgabe dieses Vertrages, insb. Ziffern 5 und 6, die Errichtung und die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage vornehmen.
  3. Better Living Solar ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB mit der Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu beauftragen, sofern sichergestellt ist, dass die Leistungen durch Fachpersonal sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
  4. Die anfallenden Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten sind im Kaufvertrag der Photovoltaikanlage (Kauf mit Montageverpflichtung) enthalten.
  5. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den Kaufpreis nach Ziffer 8 dieses Vertrages zu zahlen.

§ 4 Verkauf/Eigentumsvorbehalt/Garantie

  1. Kaufgegenstand: Die zum Kauf angebotene Photovoltaikanlage umfasst mindestens eine der folgenden Bauteile: Photovoltaikanlage (Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter), Batteriespeicher, Ladestation, oder gegebenenfalls weitere Bauteile. Herstellerangaben zu den Bauteilen, wie sie zum Beispiel in Produktblättern oder anderen Informationen des Angebots enthalten sein können, obliegen ausschließlich den jeweiligen Herstellern. Better Living Solar distanziert sich ausdrücklich von diesen Angaben. Better Living Solar kann sich vorbehalten, einzelne Bauteile des Solarsystems im Falle von Nichtverfügbarkeit zum vereinbarten Lieferzeitpunkt durch Bauteile von mindestens gleichwertiger technischer Spezifikation zu ersetzen. Hierüber wird Better Living Solar Sie angemessen informieren.
  2. Übergabe: Das Solarsystem wird an der Adresse des im persönlichen Angebot spezifizierten Installationsortes übergeben. Sie sind dazu verpflichtet, das Solarsystem abzunehmen. Mit der Übergabe geht das Risiko einer zufälligen Verschlechterung sowie ein zufälliger Verlust des Solarsystems auf Sie über. Ab der Übergabe sind Sie berechtigt, das Solarsystem zu nutzen und gleichzeitig verpflichtet, die damit verbundenen Lasten zu tragen.
  3. Eigentumsvorbehalt: Die Parteien einigen sich aufschiebend bedingt durch vollständige Kaufpreiszahlung über den Eigentumsübergang des Solarsystems.
  4. Beschaffungsrisiko: Wir sind grundsätzlich nur verpflichtet, Ihnen die Waren zu liefern, die wir bei unseren Lieferanten bestellt haben. Das Beschaffungsrisiko tragen Sie als Käufer. Wir übernehmen dieses Risiko nicht, auch nicht bei Bestellungen von Gattungswaren, bei denen lediglich Art und Merkmale beschrieben sind. Allerdings entfällt diese Einschränkung, wenn es sich lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt oder wenn wir selbst für die Störung der Zulieferung verantwortlich sind, weil wir es versäumt haben, das Solarsystem rechtzeitig durch ein ähnliches Geschäft zu beschaffen. Sollte das Solarsystem nicht verfügbar sein, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
  5. Gewährleistung und Garantie: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung und herstellerseitige Produktgarantie. Das Alterungsverhalten und die technischen Faktoren können beim Solarsystem zu Leistungsverlusten führen, die als Degradation bekannt sind. Ein solcher Rückgang der Leistung ist jedoch kein Fehler des Solarsystems. Veränderungen in der Umgebung des Solarsystems, die außerhalb der Kontrolle von Better Living Solar und des Kunden liegen und nicht zumutbar verhindert werden können, wie beispielsweise der Bau oder der Wachstum von Bäumen auf Nachbargrundstücken, die zu einer Verschattung des Solarsystems führen, oder die Ansammlung von Schmutz wie Blütenstaub, Vogelkot und Saharastaub, können ebenfalls zu Leistungsverlusten führen, ohne jedoch einen Fehler des Solarsystems zu bedeuten. Auch leichte Farbabweichungen in den Photovoltaikmodulen sind kein Anzeichen für einen Mangel, sondern ein rein optisches Phänomen, das auf den Herstellungsprozess der Module zurückzuführen ist. Die Farbabweichung ist typischerweise auf die verwendeten Rohstoffe in der Produktion zurückzuführen und hat keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit oder Haltbarkeit der Module. Schäden, die durch absichtliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Kunden, höhere Gewalt wie Hagelschäden oder andere unvorhergesehene Ereignisse, Krieg oder Terror verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sollten Sie oder ein von Ihnen beauftragtes Fachunternehmen Änderungen am Solarstromsystem wie z.B. die Installation eines Stromspeichers oder einer Ladestation, zusätzlicher Photovoltaikmodule oder Änderungen an der Verkabelung vornehmen, behalten wir uns das Recht vor, die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Änderung zu beenden. Bitte beachten Sie, dass die Gewährleistung durch Better Living Solar keinen Notdienst beinhaltet. Sollte ein Ereignis außerhalb unserer Geschäftszeiten auftreten, das eine schnelle Reaktion erfordert, um Schäden an Leib und Leben oder an Ihrem Eigentum oder dem Eigentum Dritter abzuwenden, kontaktieren Sie bitte ein entsprechend qualifiziertes Fachunternehmen, das einen Notdienst anbietet, oder im Notfall die Feuerwehr.

§ 5 Errichtung

  1. Statik: In der Regel erweist sich die Installation von Photovoltaikanlagen statisch gesehen als unproblematisch. Es obliegt jedoch Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihr Dachstuhl der zusätzlichen Belastung durch die Photovoltaikmodule und die zugehörige Unterkonstruktion standhalten kann und dass die (Gegen)-Lattung und Sparren eine Installation des Solarstromsystems ermöglichen. Im Falle von Bedenken sind Sie verpflichtet, auf eigene Kosten einen Statiker damit zu beauftragen, die Standsicherheit zu prüfen. Alternativ können wir auch die Statiker-Leistung für Sie erbringen (mit Mehrkosten verbunden).
  2. Genehmigungen: Better Living Solar setzt voraus, dass alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen, einschließlich der Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, von Ihnen eingehalten werden. Die Kosten für die Prüfung oder Schaffung entsprechender Voraussetzungen werden von uns nicht übernommen und sind ausdrücklich nicht Teil des Vertrages.
  3. Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet, alle von uns angefragten Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.
  4. Baufreiheit des Daches: Es obliegt Ihrer Verantwortung, die Dachflächen, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, frei von jeglichen Bauwerken oder Hindernissen zu halten. Falls sich auf den Dachflächen bereits Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten befinden, sind Sie verpflichtet, diese gegebenenfalls auf eigene Kosten zu entfernen oder umzusetzen, um die Installation des Solarstromsystems zu ermöglichen.
  5. Bereithalten von Ersatzziegeln: Während der Installation des Solarstromsystems, insbesondere bei der Montage der Photovoltaikanlage, kann es vorkommen, dass Ziegeln auf Ihrem Dach beschädigt werden. Es obliegt Ihrer Verantwortung, eine angemessene Anzahl an Ersatzziegeln bereitzustellen oder diese auf Anfrage von Better Living Solar zu besorgen.
  6. Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Better Living Solar erbringt keine elektrotechnischen Schutzmaßnahmen, die für das Solarstromsystem möglicherweise erforderlich sind, wie z.B. Schutzerdung, Potentialausgleich etc. Sofern nicht aus dem Angebot etwas anderes hervorgeht, ist dies nicht Teil des Leistungsumfangs von Better Living Solar.
  7. Erdarbeiten: Es obliegt nicht der Verpflichtung von Better Living Solar, die erforderlichen Erdarbeiten für die Montage des Solarstromsystems durchzuführen. Die vollständige Verantwortung für jegliche Erdarbeiten liegt bei Ihnen, sofern das Angebot nichts anderes besagt.
  8. Kaskadenschaltung: Die Umsetzung einer sog. Kaskadenschaltung ist ausgeschlossen, es sei denn, aus dem Angebot ergibt sich etwas anderes.
  9. Termine: Die Termine für die Lieferung und die Errichtung des Solarstromsystems werden wir Ihnen rechtzeitig bekannt geben.
  10. Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gestatten den von uns beauftragten Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zutritt zu den betreffenden Dachflächen und Gebäudeteilen, die für die Installation des Solarstromsystems erforderlich sind. Sofern im Rahmen des Angebots nicht anders vereinbart, sollten unsere Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie nötig und angemessen, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den Installationsort herangefahren werden können. Des Weiteren stellen Sie sicher, dass unseren Mitarbeitern ein WC zur Verfügung steht. Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Das Gerüst wird in der Regel einige Tage vor dem geplanten Installationstermin durch ein von uns dazu beauftragtes Unternehmen aufgestellt. Arbeiten am Haus, die die Aufstellung des Gerüsts behindern, sind für die Dauer der Installation des Solarstromsystems zu unterlassen. Wir bemühen uns, das Gerüst unverzüglich nach erfolgter Installation des Solarstromsystems zu entfernen; im Einzelfall kann es aber bis zu vier Wochen dauern, bis ein Abbau des Gerüstes erfolgt. Sie verpflichten sich weiterhin, alle notwendigen Maßnahmen zur Errichtung des Solarstromsystems (z.B. Bohrungen in Wänden oder Decken) zu erlauben oder zu tolerieren. Sie sind sich bewusst, dass durch den Betrieb des Wechselrichters Betriebsgeräusche entstehen können. Alle Maßnahmen werden in Absprache mit Ihnen durchgeführt, um unangemessene Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sie stellen uns am Installationsort Flächen für die unentgeltliche Zwischenlagerung von Komponenten und Material zur Verfügung, die durch Sie vor jeglicher Witterung (z.B. Regen, Schnee) bei mittlerer Luftfeuchtigkeit und Zimmertemperatur geschützt werden müssen. Der Wechselrichter und der Stromspeicher werden normalerweise “frei Verwendungsstelle” (z.B. Technikraum oder Keller) geliefert. Sie müssen sicherstellen, dass ein ungehinderter Zugang zur Verwendungsstelle möglich ist, einschließlich der Abmessungen der Durchgänge und der ausreichenden Bodentragfähigkeit. Vor der Anlieferung müssen Sie uns oder unserem Dienstleister Informationen zum Zugang zur Verwendungsstelle zur Verfügung stellen.
  1. Verzögerungen: Für eventuelle Verzögerungen oder Zugangsbehinderungen am Installationsort tragen Sie selbst die Verantwortung. Sollte es aufgrund von vertragswidrigen Beschränkungen der Installation zu Verzögerungen kommen, können sich alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, entsprechend verschieben oder verlängern. Hierbei entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten sind von Ihnen zu tragen. Bitte beachten Sie, dass die im Angebot genannten Zeiträume, die die Lieferung, Installation und Netzanschluss des Solarstromsystems betreffen, lediglich zur Veranschaulichung dienen und Anhaltspunkte darstellen. Aus eventuellen Überschreitungen dieser Fristen können keine Ansprüche abgeleitet werden.
  2. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik: Die Planung und Errichtung des Solarstromsystems durch Better Living Solar erfolgt unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). Wir garantieren Ihnen, dass das Solarstromsystem stets technisch sicher sein wird. Allerdings behalten wir uns vor, im Einzelfall von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, um eine individuell auf Ihre spezifischen Anforderungen und die in Ihrem Haus installierte Infrastruktur und Technik angepasste Leistung erbringen zu können. Wir versichern Ihnen, dass dies keinerlei Beeinträchtigung der technischen Sicherheit des Solarstromsystems mit sich bringen wird.

§ 6 Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Inbetriebnahme

  1. Anmeldung: Wir werden das Solarstromsystem in Ihrem Namen als Ihr Vertreter beim Netzbetreiber anmelden.
  1. Netzanschluss: Wir werden das Erfordernis eines Netzanschlusses für den Betrieb des Solarstromsystems gemeinsam mit Ihnen prüfen und eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Netzanschlusses, sofern von Ihnen gewünscht, bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen.
  2. Messstellenbetrieb: Wir werden beim Netzbetreiber die Errichtung eines sog. Einspeisezählers für Sie beantragen, sofern Sie nicht selbst als dritter Messstellenbetreiber tätig werden möchten oder ein anderer dritter Messstellenbetreiber von Ihnen beauftragt werden soll. Haben Sie uns ein solches Interesse schriftlich angezeigt, ist die Beauftragung der Zählersetzung nicht Gegenstand unseres Vertrages.
  3. Zählerschrank: Wir übernehmen die Ertüchtigung des Zählerschrankes für Sie, sofern dies Teil des Angebots ist oder Sie uns hierzu gesondert beauftragen. In letzterem Fall können weitere Kosten entstehen.
  4. Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft: Nach Abschluss der Installation des Photovoltaiksystems wird die betriebliche Funktionsfähigkeit des Systems von Better Living Solar ermittelt und Ihnen durch Vorlage eines entsprechenden Protokolls bescheinigt. Sie müssen das Protokoll unterzeichnen. Dadurch bestätigen Sie, dass die von Better Living Solar erbrachte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß und frei von Mängeln ist. Falls Sie die Unterzeichnung des Protokolls verweigern, kann Better Living Solar Sie dazu auffordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist zu tun. Wenn Sie ohne triftigen Grund ablehnen, wird die betriebliche Funktionsfähigkeit des Systems zum Ablauf der Frist als bestätigt angesehen. Ein triftiger Grund ist nur die Feststellung eines wesentlichen Mangels am Photovoltaiksystem durch Sie. Sie können die Unterzeichnung des Protokolls nicht verweigern wegen eines unbedeutenden Mangels oder Schäden, die Better Living Solar bei der Errichtung des Systems an Ihrem Eigentum verursacht hat. Schäden an Ihrem Eigentum sind separat gegenüber Better Living Solar geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines wesentlichen Mangels liegt bei Ihnen. Auf Verlangen von Better Living Solar kann die Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft bereits vor Fertigstellung des gesamten Solarstromsystems für bestimmte Komponenten erfolgen, sofern diese für sich allein oder zusammen technisch betriebsbereit sind und eine eigenständige Gebrauchsfähigkeit aufweisen. Zum Beispiel kann die technische Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlage bereits festgestellt werden, auch wenn der Stromspeicher und/oder die Ladestation noch nicht installiert sind. Die Bestimmungen von Sätzen 1 bis 7 dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft einzelner oder mehrerer Komponenten des Solarstromsystems.
  1. Mitteilung Inbetriebnahmetermin: Wir werden dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahme vor dem Inbetriebnahmetermin mitteilen. Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage.
  2. Fertigmeldung: Wir werden die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber in Ihrem Namen übernehmen.
  3. Vollmacht: Zur Durchführung der vorstehend genannten Tätigkeiten ist eine Vollmacht notwendig, für die wir Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen.
  4. Ihre Mitwirkungspflichten: Im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen gemäß diesem Abschnitt kann es notwendig sein, dass Sie uns bei bestimmten Aufgaben unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Informationen zur Ausfüllung von Anträgen, Anmeldungen und anderen Formularen, die von Behörden und/oder Netzbetreibern verlangt werden. Sollten uns die benötigten Daten nicht aus dem Inhalt dieses Vertrages bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns diese auf geeignete Weise mitzuteilen. Zusätzlich dazu verpflichten Sie sich, uns sämtlichen schriftlichen Verkehr in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb des Solarstromsystems mit Behörden und Netzbetreibern in eingescannter Form per E-Mail zu übermitteln, sofern dies für die Erfüllung des Vertrags notwendig ist.
  5. Fotografien: Sie berechtigen uns, Fotografien des Solarstromsystems zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des Solarstromsystems zu dokumentieren.
  6. Kosten: Eventuelle Kosten, die durch Dritte im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten entstehen, wie beispielsweise Kosten des Netzbetreibers für den Netzanschluss und die Ertüchtigung des Zählerschrankes, sind von Ihnen zu tragen. Wir haben im Angebot geschätzte Kosten, die über den eigentlichen Kaufpreis hinausgehen. Diese Kosten sind nicht Teil des Kaufpreises gemäß Abschnitt 8.

§ 7 Anlagenbetrieb und Störungsmanagement

  1. Nach dem Stichtag der Inbetriebnahme des Solarstromsystems übernehmen Sie die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers. Dies bedeutet, dass Sie für die Einhaltung der energiewirtschaftlichen Pflichten als Anlagenbetreiber verantwortlich sind. Wir unterstützen Sie jedoch bei der Meldung des Solarstromsystems bei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das Marktstammdatenregister. Gegebenenfalls ist auch eine separate Meldung des Stromspeichers erforderlich.
  2. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung aller Mitteilungen beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber liegt ausschließlich bei Ihnen, sofern nicht in Ziffer 6 etwas anderes vereinbart wurde. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen jedoch so weit wie möglich bei diesen Prozessen helfen, um sie so einfach wie möglich zu gestalten.
  3. Sie sind verpflichtet, uns auf eigene Kosten für mindestens fünf Jahre nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft einen Internetanschluss zur Überwachung des Solarstromsystems zur Verfügung zu stellen.
  4. In den ersten fünf Jahren nach der Inbetriebnahme des Solarstromsystems führen wir regelmäßig eine ferngesteuerte Kontrolle in Form von Auswertung der technischen Parameter durch, um frühzeitig technische Probleme zu erkennen. Zu diesem Zweck benötigen wir Zugang zu den Onlinedaten des bei Ihnen installierten Wechselrichters und den Messdaten, die vom zuständigen Messstellenbetreiber erfasst werden. Bitte gewähren Sie uns den direkten Zugriff auf diese Daten, indem Sie den Direktzugang im Herstellerportal freischalten. Bitte beachten Sie, dass die Überwachung des Solarstromsystems durch Better Living Solar nicht als Notdienst gilt. Weitere Informationen dazu finden Sie in Abschnitt 4.5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 8 Preise und Zahlungsarten

  1. Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro (€), d.h. sie beinhalten alle Preisbestandteile inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Anzahlung: Better Living Solar behält sich das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von mindestens 35% und höchstens 70% des Angebotspreises für das Solarstromsystem zu fordern. Die spezifische Höhe der Anzahlung ist in Ihrem individuellen Angebot angegeben und wird zu einem späteren Zeitpunkt auf die Gesamtrechnung angerechnet. Die Zahlungsaufforderung für die Anzahlung erfolgt durch Better Living Solar und muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsabschluss (siehe Ziffer 2) beglichen werden. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist geleistet werden, behält sich Better Living Solar das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Ablauf der Frist für die Anzahlung jedoch der in Ihrem Angebot genannte Betrag auf dem Konto von Better Living Solar eingeht, bleibt der Vertrag weiterhin gültig. Wenn es zu einem Rücktritt kommt, wird die Anzahlung zurückerstattet.
  3. Zahlungsart und -frist: Die Zahlung sämtlicher Beträge – mit Ausnahme der Anzahlung gemäß Abschnitt 8.2 – ist innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft des Solarstromsystems und Zugang der Rechnung per Überweisung zu leisten. Bitte beachten Sie, dass wir nur Zahlungen von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten für eine Geldtransaktion gehen zu Ihren Lasten.
  4. Teilrechnungen: Im Fall eines Solarstromsystems, das aus einer Photovoltaikanlage sowie weiteren Komponenten wie Stromspeicher und/oder Ladestation besteht, behält sich Better Living Solar das Recht vor, Teilrechnungen für die Photovoltaikanlage und die dazugehörige Arbeitsleistung zu stellen, sobald die technische Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlage gemäß Abschnitt 6.5 der AGB festgestellt wurde, auch wenn die anderen Komponenten des Solarstromsystems noch nicht installiert oder betriebsbereit sind. In diesem Fall wird auf der Teilrechnung zur Vereinfachung ein prozentualer Anteil des Kaufpreises für das Solarstromsystem in Höhe von 66% als Rechnungsbetrag ausgewiesen.
  5. Rechungen via E-Mail: Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Angebotsanforderung angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
  6. Abtretung: Better Living Solar behält sich das Recht vor, sämtliche Forderungen gegen Sie an Dritte abzutreten. Dies schließt nicht nur Ansprüche aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage des Solarstromsystems ein, sondern auch andere Ansprüche (wie beispielsweise Ansprüche aus Leistungsstörungen). Falls Better Living Solar Ihnen eine Abtretung von Ansprüchen an einen neuen Gläubiger mitteilt oder anderweitig anzeigt, sind Zahlungen nur dann mit schuldbefreiender Wirkung zu leisten, wenn sie an den neuen Gläubiger erfolgen.

§ 9 Ruhen der Vertragspflichten

  1. Falls Ereignisse wie höhere Gewalt, Terrorismus, Krieg oder andere Umstände, die direkte Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand haben und nicht abgewendet werden können oder mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht abwendbar sind, die Erfüllung der Verpflichtungen der Vertragsparteien beeinträchtigen oder unmöglich machen, werden die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung bis zur Beseitigung dieser Umstände und Folgen ausgesetzt.
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich, einander unverzüglich über solche Umstände und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Gleiches gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um ihre Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

§ 10 Rücktrittsrecht

  1. Better Living Solar ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn
  • das im Angebot enthaltene Solarstromsystem nach den Maßstäben der Ziffer 4.4 nicht verfügbar ist
  • Sie trotz Fristsetzung Ihren Pflichten nach diesem Vertrag, insbesondere nach Ziffern 5.1, 5.3, 5.4, 5.6 und 6.9 nicht nachkommen
  • die Installation des Solarstromsystems wegen unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist oder (Konter-)Lattung und Sparren eine Installation des Solarstromsystems nicht zulassen und Sie eine auf Ihre Kosten durchzuführende Ertüchtigung nicht unternehmen
  • die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist
  • die Einhaltung der vom Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation des Solarstromsystems etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns beim Vertragsschluss noch nicht bekannt sein konnten.
  1. Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber sind befugt, vom Vertrag zurückzutreten, falls bei einer Vor-Ort-Besichtigung festgestellt wird, dass eine Installation des Solarsystems entweder gar nicht oder nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Ebenso berechtigt sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt, wenn sich aufgrund der Vor-Ort-Besichtigung neue Erkenntnisse ergeben, die eine Kostensteigerung bedeuten, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht zumutbar wäre. Als Gründe für den Rücktritt können unter anderem folgende Faktoren vorliegen (diese Liste ist nicht abschließend):
  • Das Dachmaterial ist brüchig
  • Der Dachstuhl ist morsch, das Holz ist beschädigt oder der Dachstuhl besteht aus Metall
  • Das vorhandene Dachmaterial ist ungeeignet
  • Es ist nicht möglich, den notwendigen Trennungsabstand für den äußeren Blitzschutz einzuhalten
  • Der Berührungsschutz der Hauselektrik ist nicht ausreichend
  • Die Schutzerdung ist unzureichend
  • Es kann kein geeigneter Montageort für die zu installierenden Komponenten gefunden werden
  1. Der Rücktritt muss der anderen Partei gegenüber in Textform unter Angabe des Rücktrittsgrundes erklärt werden.

§ 11 Ertragsprognosen und weitere Unterlagen

  1. Prognosen: Nach Bestätigung des Auftrages stellen wir Ihnen kostenlos Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Verfügung, die auf softwarebasierten Simulationen und Wetterdaten basieren. Die berechneten Werte in der Analyse sind eine Simulation, die auf Ihren Angaben und realistischen statistischen Annahmen beruht. Es ist möglich, dass die Ergebnisse in der Praxis von den statistischen Annahmen abweichen können. Die Analyse und Auslegung der Anlage wurden gemäß den aktuellen technischen Vorschriften und Gesetzen erstellt. Die Berechnungen, auf denen diese Analyse basiert, wurden mit höchster Sorgfalt und nach bestem Gewissen durchgeführt.
  2. Weitere Unterlagen: Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Abweichungen sind möglich und zulässig.
  3. Urheberrecht: Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 12 Haftung

  1. Unser Unternehmen sowie unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Eigenschaften, arglistig verschwiegene Mängel oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  2. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden, der bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehbar war oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder bekannt sein mussten, voraussehbar gewesen wäre.
  3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  4. Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Firmen, die von uns im Zuge der Vertragserfüllung beauftragt wurden.

§ 13 Streitbeilegungsverfahren

  1. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teilzunehmen.
  2. Sie haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfe für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
  2. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Haben Sie als Verbraucher im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften jenes Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
  3. Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Berlin. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  4. Neben diesem Vertrag sowie seinen Anlagen bestehen keine weiteren Abreden (Nebenabreden) zwischen den Parteien. An mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder sonstiger Dritter im Rahmen der Vertragsanbahnung sowie nach Zustandekommen des Vertrages ist Better Living Solar nicht gebunden.

§ 15 Kundenbetreuung

  1. Bei Fragen schauen Sie gerne auf unsere Webseite oder kontaktieren Sie uns.
    BetterLiving GmbH 
    Im Euler 11
    55129 Mainz
    Deutschland

Geschäftsführer: Joshua Brack, Marco Schneider

Amtsgericht Mainz / HRB 51822

§ 16 Widerruf

  1. Widerrufsrecht: Rücktrittsrecht: Innerhalb von 14 Tagen können Sie ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte Person, die nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter der folgenden Adresse kontaktieren: BetterLiving GmbH, Im Euler 11, 55129 Mainz, Deutschland, E-Mail: info@better-living-solar.de. Sie können Ihre Entscheidung, von diesem Vertrag zurückzutreten, durch eine eindeutige Erklärung mitteilen, z.B. durch einen Brief oder eine E-Mail. Das beigefügte Muster-Rücktrittsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht obligatorisch. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts wird gewahrt, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesendet wird.
  2. Folgen des Widerspruchs: Folgen des Rücktritts: Im Falle des Rücktritts werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag zurückerstatten. Wir werden dieselben Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion verwenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden keine Entgelte für die Rückzahlung berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher ist. Sie müssen die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt von diesem Vertrag informieren, an uns zurücksenden oder zurückgeben: BetterLiving GmbH, Im Euler 11, 55129 Mainz, Deutschland. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf von 14 Tagen abgesendet werden. Die direkten Kosten der Rücksendung tragen Sie. Die geschätzten Kosten betragen höchstens etwa 500 €. Sie haften nur für einen etwaigen Wertverlust der Waren, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.
  3. Muster-Widerrufsformular:
    An BetterLiving GmbH, Im Euler 11, 55129 Mainz, Deutschland, E-Mail: info@better-living-solar.de
  4. Hiermit widerrufe(n) ich (*) / wir (*) den von mir (*) /uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Vebraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
  • (*) Unzutreffendes streichen
  1. Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist: Sollten Sie einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung durch Better Living Solar ab. Stimmt Better Living Solar der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Arbeitsaufwendungen und Materialkosten vollständig zu zahlen und alle bereits geleisteten Lieferungen an uns zurückzugewähren. Sie haben darüber hinaus eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1.000,- € an uns zu zahlen.
Stand: 01.Januar 2023
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